Kanaldichtheitsprüfung
Wussten Sie schon, dass Sie als Haus- und Grundstückseigentümer/in
gesetzlich verpflichtet sind, die Abwasserleitungen innerhalb Ihres
privaten Grundstücks zu warten und instand zu halten? (z.B. § 57-61 LWG
NRW; DIN EN 752)
Eine Dichtheitsprüfung der Hausanschlussleitung schützt nicht nur
die Umwelt vor Grundwasserschäden, sondern auch den Hausbesitzer vor
möglichen Schäden an der eigenen Immobilie.
Die Kommunen in NRW haben die Dichtheitsprüfung unterschiedlich
geregelt. Im Zusammenhang mit dem Ausbau oder der Instandhaltung der
öffentlichen Kanalisation und zur Abwehr von Gefahren können die
Städte und Gemeinden Fristen für eine erste Dichtheitsprüfung
festlegen. Bei Neubaumaßnahmen verlangen die Kommunen praktisch
immer einen Nachweis über die Dichtigkeit der verlegten
Anschlussleitungen. Gewerbebetriebe müssen ihre Abwasserleitungen
bis spätestens zum 31.12.2020 geprüft haben. Innerhalb von
Wasserschutzge- bieten gelten darüber hinaus striktere Bedingungen.
Die Bewertung der Leitungen muss von einem sachkundigen Prüfer
durchgeführt werden.
Wir erklären Ihnen die Details.