Kanaldichtheitsprüfung

Wussten Sie schon, dass Sie als Haus- und Grundstückseigentümer/ in gesetzlich verpflichtet sind, die Abwasserleitungen innerhalb Ihres privaten Grundstücks zu warten und instand zu halten? Zum Schutz des Grundwassers schreibt der Gesetzgeber vor, dass bis spätestens Ende 2015 alle Hausanschlüsse auf Dichtheit überprüft werden müssen (§ 61a LWG NRW).

Abweichend davon können die Städte und Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen die Fristen bis 2023 verlängern. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Kommune.

Im Zusammenhang mit dem Ausbau oder der Instandhaltung der öffentlichen Kanalisation und zur Abwehr von Gefahren werden oft kürzere Zeiträume und Fristen für die erste Dichtheitsprüfung festgelegt.

Innerhalb von Wasserschutzgebieten gelten darüber hinaus striktere Bedingungen. Die Bewertung der Leitungen muss von einem sachkundigen Prüfer durchgeführt werden.

Wir erklären Ihnen die Details.