Gesetzliche Grundlagen

Sanierungsfristen?

Schadhafte Grundstücksentwässerungsanlagen sollen in einem angemessenen Zeitraum saniert werden. Für das Land NRW regelt der Erlass vom 17.06.2011, in Abhängigkeit des Schadensbildes, folgende Sanierungsfristen:

Schadensklasse A:

6 Monate (schwerer Schaden)

Schadensklasse B:

5 Jahre (mittelschwerer Schaden)

Schadensklasse C:

Abwarten der nächsten Untersuchung
(geringer Schaden)

Zusätzliche Informationen erhalten Sie unter:
( www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm )