Gesetzliche Grundlagen
Sanierungsfristen?
Schadhafte Grundstücksentwässerungsanlagen sollen in einem angemessenen Zeitraum saniert werden. Für das Land NRW regelt der Erlass vom 17.06.2011, in Abhängigkeit des Schadensbildes, folgende Sanierungsfristen:
Schadensklasse A:
6 Monate (schwerer Schaden)Schadensklasse B:
5 Jahre (mittelschwerer Schaden)Schadensklasse C:
Abwarten der nächsten Untersuchung(geringer Schaden)
Zusätzliche Informationen erhalten Sie unter:
( www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm )