Gesetzliche Grundlagen
Sanierungsfristen?
Ergibt sich nach der Funktionsprüfung ein Sanierungserfordernis,
soll lediglich bei einsturzgefährdeten Abwasserleitungen
(Schadensklasse A) eine kurzfristige Sanierungsfrist vorgegeben
werden. Bei mittleren Schäden (Schadensklasse B) soll eine Sanierung
innerhalb von zehn Jahren durchgeführt werden. Geringfügige Schäden
müssen nicht saniert werden.
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK - Anstalt des öffentlichen Rechts